Seit Jahresbeginn gab es ja einige Änderungen, wie etwa die österreichweite Sammlung von Leicht- und Metallverpackungen im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne, das Einweg-Pfandsystem für Kunststoffgetränkeflaschen und Getränkedosen und das Inkrafttreten der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die ARA zieht nun eine Zwischenbilanz und präsentiert außerdem eine Prognose zur weiteren Entwicklung. Dabei zeichnet sich in Österreich grundsätzlich ein positives Bild: Derzeit liegt die Recyclingquote von Kunststoffverpackungen bei 30%, im Bereich der ARA Lizenzmengen sogar bei 38%. Das bisher geltende EU-Ziel von 22,5% wird damit deutlich übertroffen, was die ab 2025 geforderte Quote von 50% angeht, haben wir allerdings noch Luft nach oben. Allerdings: Eine Hochrechnung der ARA zeigt, dass die 50% im Lizenzbereich der ARA für das heurige Jahr erreicht werden. Ob dies für ganz Österreich gilt, ist von der Performance der anderen Systeme und des Einwegpfandsystems abhängig.
DA GEHT MEHR. Ungenutztes Potential verortet die ARA v.a. in der Gewerbesammlung. Seit 1. Jänner 2023 sind Gewerbebetriebe verpflichtet, Verpackungsabfälle getrennt zu sammeln und sortenrein an die Sammel- und Verwertungssysteme zu übergeben. Allerdings wird nur rund ein Drittel von den rund 100.000t Kunststoffverpackungen im Gewerbe getrennt übergeben – zwei Drittel landen derzeit noch im unsortierten Gewerbemüll und werden thermisch verwertet.
GEGENCHECK. Verbesserungspotential erkennt man bei der ARA auch in Sachen Überprüfung der gemeldeten Quoten. Die von manchen Ländern gemeldeten Zahlen scheinen nicht realistisch zu sein. „Im Recycling ist Österreich Musterschüler und sollte die Gesetzgebung stets als Wettbewerbsvorteil nutzen. Die Wirtschaft hat hierzulande in den letzten Jahren massiv investiert, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen und die 50% Recyclingquoten im Kunststoffbereich ab 2025 zu erreichen. Das darf kein Wettbewerbsnachteil sein, ganz im Gegenteil: Investitionen in eine zirkuläre Zukunft müssen sich lohnen. Darum fordern wir, dass die gemeldeten Recyclingquoten von der EU geprüft werden“, betont ARA Vorstandssprecher Harald Hauke.
