Davon ist zumindest der Gerichtssachverständige und Geschäftsführer von BMD Systemhaus, Markus Knasmüller, überzeugt. Denn seit 2016 gilt laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Seit April 2017 müssen besagte Kassen elektronisch manipulationsgeschützt sein. Der Wirtschaft kamen die geplanten jährlichen Mehreinnahmen von 900 Mio. € von Beginn an etwa utopisch vor, die Finanz hielt jedoch damals daran fest.
Ausschau nach Nachschau
Über 34.000 Kassennachschauen nahm die Finanzbehörde 2018 vor. Dieses Jahr sollen es noch deutlich mehr werden.
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