Übernächstes Jahr wird für die Österreicher:innen beim Einkauf und auch zu Hause vieles anders: Denn Einweggetränke-Verpackungen sollen dann nicht mehr über den gelben Sack oder die gelbe Tonne entsorgt, sondern in den Lebensmittelhandel (bzw. andere Verkaufsstellen) zurückgebracht werden, wo man (wie von Mehrweggebinden bereits bekannt) einen Pfandbetrag zurückbekommt. Sinn und Zweck ist es, die Recycling-Quoten in die Höhe zu treiben, um noch nachhaltiger agieren und natürlich auch den entsprechenden EU-Vorgaben gerecht werden zu können. Nachdem das für uns Österreicher:innen doch eine grundlegende Änderung darstellt, geht der Umstellung eine ganze Menge Arbeit voraus. Nötig war vor allem die entsprechende Verordnung als rechtliche Basis. Und diese wurde nun unter Federführung des Klimaschutzministeriums im Rahmen einer Arbeitsgruppe gemeinsam mit Getränkeherstellern, dem Lebensmittelhandel, Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer erarbeitet. Klimaschutzministerin Leonore Gewessler: „Österreich bekommt ein Pfandsystem. Der letzte Schritt dazu – die Pfandverordnung – ist nun fertig. Dem Einwegpfand ab dem Jahr 2025 steht damit nichts mehr im Weg. Das ist ein wirklich großer Meilenstein, der unsere Natur schützt und sicherstellt, dass Plastikflaschen und Dosen fachgerecht recycelt werden können.“
Umstellung.
Was ein großer Nachhaltigkeits-Fortschritt ist, verursacht aber natürlich auch Aufwand und Kosten, etwa für den Handel. Robert Nagele, Vertreter der Kurie der Rücknehmer sowie Vorstand der Billa AG, verweist auf Investitionen in Höhe mehrerer Millionen €, die in den Ankauf von Rücknahmeautomaten und den Umbau der Filialen fließen. Für die Erstinverkehrsetzer (also die Getränkehersteller) bedeutet das Einwegpfand einerseits eine Umstellung auf den Packagings, wo künftig mit einem einheitlichen Symbol darauf hingewiesen werden muss, dass es sich um ein Pfandgebinde handelt. Andererseits bringt es einen großen Vorteil mit sich. Philipp Bodzenta, Vorstand der Kurie Erstinverkehrsetzer und Public Affairs Director von Coca-Cola Österreich: „Die Verordnung sichert der Getränkeindustrie den Zugang zum gesammelten Material in hoher Qualität und ermöglicht so eine dauerhafte Schließung des Wertstoffkreislaufs.“
Koordiniert.
Für den organisatorischen Background wurde bereits Ende letzten Jahres die zentrale Stelle EWP Recycling Pfand Österreich gegründet, die intensiv an den nötigen Vorbereitungen für die Implementierung des Pfandsystems arbeitet. „Wir nutzen dabei auch die Expertise aus anderen Ländern, wie z.B. der Slowakei oder skandinavischen Ländern, die bereits über ein erfolgreiches Pfandsystem verfügen“, erläutert Simon Parth, GF von Recycling Pfand Österreich. Tatsächlich gilt es, bei der Einführung des Einwegpfandes so manche Hürde zu bewältigen, schon allein aufgrund der Tatsache, dass jede:r, der Getränke in PET-Flaschen oder Aludosen verkauft, am System teilnehmen muss – egal, ob Supermarkt, Bäckerei, Imbissbude oder Drogeriemarkt. Der Aufwand wird den Teilnehmer:innen durch eine Handling-Fee, also eine Gebühr je Stück, abgegolten. Simon Parth: „Für viele Betriebe bedeutet dies eine große Veränderung und Vorbereitungen, die bis 2025 umgesetzt werden müssen. Es gilt hier, ein effizientes und praktikables Logistikkonzept zu erarbeiten, dass die zwei Mrd. Flaschen und Dosen pro Jahr sortiert und das Recyclingmaterial in hoher Qualität wieder dem Kreislauf zugeführt werden kann.“ Im Vorfeld steht jedenfalls auch eine Menge Aufklärungs- und Kommunikationsarbeit an. Monika Fiala, ebenfalls GF Recycling Pfand Österreich: „Für die kommenden Monate gilt es, alle wichtigen Stakeholder zu erreichen. Am Aufbau der Kommunikationskanäle wird aktuell intensiv gearbeitet.“ Eine Website mit den ersten relevanten Informationen ist bereits online, außerdem steht Produzent:innen in Kürze ein Handbuch mit Informationen zur Kennzeichnung und Registrierung zur Verfügung. Und nicht zu vergessen: „Auch die Konsument:innen werden wir auf das Pfandsystem gut vorbereiten“, so Fiala. Im Rahmen einer großen Kampagne gegen Ende nächsten Jahres soll über die Pfandhöhe und Details zur Abwicklung informiert werden, wie etwa, dass sowohl Flaschen als auch Dosen unzerdrückt sein müssen, um das Pfand ausbezahlt zu bekommen. Und was passiert mit den so gesammelten Gebinden? Diese sind Eigentum der Recycling Pfand Österreich GmbH. Produzent:innen haben ein Vorkaufsrecht, um den Wiedereinsatz des Rezyklats für Getränkeflaschen sicherzustellen.
Einwegpfand
• Tritt am 1.1.2025 in Kraft
• Pfandbetrag: 25 Cent
• gilt für alle Einwegflaschen und -dosen von 0,1 bis 3L
• Ausnahme: Milch- und Milchprodukte
• Rückgabe: überall, wo Getränke gekauft werden können
• Pfandbetrag: 25 Cent
• gilt für alle Einwegflaschen und -dosen von 0,1 bis 3L
• Ausnahme: Milch- und Milchprodukte
• Rückgabe: überall, wo Getränke gekauft werden können