Geregelt

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Das Thema Vollspaltböden in der Schweinemast bzw. Übergangsfristen für deren Verbot wird seit einigen Jahren intensiv diskutiert. Jetzt ist eine Lösung am Tisch.

Kategorie: Food

2022 einigte sich die Regierung auf ein Verbot von Vollspaltböden, gewährte jedoch eine Übergangsfrist bis 2039. Dem Verfassungsgerichtshof war diese zu lang, worauf eine Reparatur des Gesetzes bis Juni 2025 angesetzt wurde. Quasi am letzten Drücker ist diese Einigung nun beschlossen: Der neue Kompromiss sieht vor, dass die Haltung auf Vollspaltenböden mit 1. Juni 2034 ausläuft. Bereits ab 1. Juni 2029 treten erste Verbesserungen in bestehenden Ställen in Kraft – darunter mehr Platz pro Tier und verpflichtendes organisches Beschäftigungsmaterial. Für Betriebe, die zwischen Juni 2018 und Dezember 2022 in neue Ställe investiert haben, gilt eine individuelle Übergangsfrist von 16 Jahren.

TRANSPARENZ. Das Echo seitens der Landwirtschaft ist verhalten positiv. Josef Moosbrugger, LKÖ-Präsident: „Endlich wird für Klarheit gesorgt und das Damoklesschwert abgewendet, das unsere Schweinehaltungsbetriebe seit Monaten bedroht.“ Der Präsident gibt aber auch zu bedenken: „Betriebe, die in den letzten Jahren investiert haben, bekommen diese Ausgaben unmöglich innerhalb von maximal 16 Jahren wieder herein. Am meisten ärgert die Schweinemäster aber, wenn sie strengste Standards einhalten müssen und dann in der Anonymität der Märkte von jenen links überholt und verdrängt werden, die viel einfacher und billiger produzieren können.“ Er fordert daher eine Ausweitung der verpflichtenden Herkunftsbezeichnung.