Japan goes Austria

In der Gourmet-Küche bekannt ist das „Kobe Beef“ wegen seiner intensiven Marmorierung sowie Zartheit und Saftigkeit.

Gerhard Zadrobilek betreibt eine Zucht hochwertiger Wagyu Rinder – eine Rasse, deren Fleisch weltweit als „Kobe Beef“ bekannt ist. Nach einem Markenkonflikt mit Japan darf er nun als einziger Produzent in der EU „Kobe Beef“ im Markennamen führen.

Kategorie: Stories
In Österreich war der ehemalige Radsport-Profi Zadrobilek der Erste, der sich mit der japanischen Edelrasse beschäftigte, die zu den geschmackvollsten, exklusivsten und teuersten Fleischsorten der Welt zählt. Am Beginn seiner Zucht im Jahr 2006 gelang es ihm, Embryonen von reinrassigen Rindern aus der Präfektur Kobe zu transferieren. Ein Grund, warum er 2010 „Kobe Beef Austria“ als Gemeinschaftsmarke in der EU registrieren ließ. Zudem wusste außerhalb Japans kaum jemand etwas mit der Rinderrasse Wagyu anzufangen. Anders verhielt es sich beim Begriff „Kobe Beef“, das bereits in der Gourmet-Küche bekannt war. Das Fleisch zeichnet sich durch eine gleichmäßige, intensive Marmorierung aus, die für einen satten und vollen Geschmack sorgt. Dank der Zartheit und Saftigkeit können viele Fleischteile am Grill und nicht nur im Topf als Siedefleisch landen. Außerdem hat das Wagyu-Fleisch einen wesentlich höheren Anteil an ungesättigten Fettsäuren als andere Rinderrassen.
Ursprungsbezeichnung.
Außerhalb Japans war es lange Zeit sehr schwierig, an die schwarzen Rinder aus Kobe zu kommen. Dort wurde es zur Marke gemacht und ihre geografische Ursprungsbezeichnung entsprechend geschützt. Mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan, das im Februar 2019 in Kraft trat, kam auch eine Diskussion um die Marke für die edlen Fleischteile auf. Japan wies seine Botschaften in den EU-Ländern an, die Verwendung geografischer Ursprungsbezeichnungen, speziell bei „Kobe Beef“, intensiv zu kontrollieren. „Dank Einsatz und Unterstützung der Österreichischen Wirtschaftskammer und verschiedenster Stellen der EU konnte für die Marke ‚Kobe Beef Austria’ eine Einigung erzielt werden“, lässt Zadrobilek in einer Aussendung wissen. Ausschlaggebend war nicht zuletzt die Existenz der Marke vor Beginn der Verhandlungen, wodurch die Bedingungen für die Koexistenz der Marke und der geografischen Angabe erfüllt wurden. Damit darf Zadrobilek die 2010 angemeldete Marke „Kobe Beef Austria“ weiterhin unbegrenzt nutzen, was ein Allein­stellungsmerkmal bedeutet.