PRODUKT: Beginnen wir mit einer kurzen Zusammenfassung: Welche Ziele verfolgt die PPWR?
Merl: Die PPWR ist die erste EU weit einheitlich geltende Verpackungsregelung. Sie gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar und lässt keinen nationalen Gestaltungsspielraum zu. Ihr vorrangiges Ziel ist ein funktionierender Binnenmarkt, der durch ein harmonisiertes Regelwerk statt 27 unterschiedlicher nationaler Vorschriften erreicht wird. Inhaltlich verfolgt die PPWR drei zentrale Leitlinien: Reduktion von Verpackungsabfall, Steigerung der Kreislauffähigkeit und Verringerung von Schadstoffen.
PRODUKT: Ab August gilt die PPWR – was heißt das konkret für Hersteller von FMCG-Produkten?
Merl: Ab dem 12. August 2026 tritt der neue Rechtsrahmen der PPWR in Kraft. Allerdings greifen nicht alle Anforderungen sofort. Das bedeutet: Nicht jede Verpackung muss bereits ab August umgestellt sein. Unmittelbar wirksam werden v.a. Schadstoffgrenzen, insbesondere im Bereich der Lebensmittelkontaktmaterialien. Hier gelten strenge Vorgaben für sog. „Ewigkeitschemikalien“ (PFAS). Für alle Verpackungen treten zudem Grenzwerte für Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber in Kraft. Zweitens müssen Erzeuger ab August für jede Verpackung eine Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation bereithalten. Damit müssen sie nachweisen können, dass die jeweilige Verpackung die Anforderungen der PPWR erfüllt. Als Erzeuger gelten in der Regel diejenigen Unternehmen, die ein Produkt mit einem Verpackungsmaterial zusammenführen – also typischerweise Hersteller oder Inverkehrbringer verpackter Waren. Designvorgaben, darunter kann man sich z.B. die recyclinggerechte Produktgestaltung oder die Verminderung des Leerraumvolumens vorstellen, kommen gestaffelt, im Kern ab 2030. Viele Details hängen noch an begleitenden Durchführungsrechtsakten der Kommission, die erst nach und nach erstellt und veröffentlicht werden. Für FMCG-Hersteller bedeutet das einen begrenzten Handlungsbedarf zum Stichtag im August, aber die Vorbereitung für 2030 sollte bereits jetzt beginnen.
PRODUKT: Abgesehen von konkreten Verpackungsumstellungen – welche weiteren Pflichten bringt die PPWR für die Hersteller mit sich?
Merl: Ein zentraler Baustein der PPWR ist die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Unternehmen, die Verpackungen erstmals in Verkehr bringen, müssen sich künftig in jedem betroffenen Mitgliedstaat registrieren und die dort in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen melden. Ohne Registrierung dürfen Verpackungen gar nicht erst auf den Markt gelangen. Neu ist zudem die Ökomodulation der EPR Gebühren: gut recyclebare Verpackungen werden finanziell begünstigt, während schlecht recyclebare Varianten höhere Gebühren verursachen. Ein weiterer zentraler Bereich ist die Dokumentation. Für jede Verpackung ist eine Konformitätserklärung samt technischer Dokumentation erforderlich, die belegt, dass die Anforderungen der PPWR erfüllt werden. Schließlich betrifft die PPWR auch die Kennzeichnungspflichten. Ab August 2028 müssen Verpackungen eine harmonisierte Materialkennzeichnung tragen, die Verbraucher:innen die richtige Entsorgung erleichtert. Ergänzend sollen QR-Codes zusätzliche Informationen bereitstellen.
PRODUKT: Was sind die größten Herausforderungen – bei welchen Verpackungen sind die Vorgaben schwieriger zu erfüllen?
Merl: Verbundverpackungen – also Verpackungen aus mehreren fest miteinander verbundenen Materialien wie etwa Getränkeverbundkartons oder Kunststoff-Aluminium-Verbunde – bleiben wie bisher die ökologisch ungünstigste Variante. Der Grund: Die einzelnen Materialschichten lassen sich am Ende des Lebenszyklus nicht oder nur mit hohem Aufwand wieder trennen. Diese Verpackungen erfüllen zwar ihre Schutz- und Barrierefunktionen hervorragend, sind jedoch nur schwer sortenrein recycelbar. Besonders anspruchsvoll ist der Bereich der Lebensmittelkontaktverpackungen. Hier müssen Barriereeigenschaften künftig ohne PFAS und ohne klassische Verbundstrukturen erreicht werden. Gleichzeitig ist der Einsatz von Recyclingmaterial nur eingeschränkt möglich, da die Lebensmittelsicherheit Vorrang hat und lediglich zugelassene Recyclingverfahren verwendet werden dürfen. Hinzu kommen weitere technische Hürden, die das Recycling erschweren oder verhindern – etwa eingefärbte Kunststoffe, bestimmte Klebstoffe, Etiketten oder andere Störstoffe. Zudem ist hochwertiges Recyclingmaterial in der erforderlichen Menge und Qualität häufig nicht verfügbar. Die vorgeschriebenen Rezyklatquoten lassen sich jedoch nur erfüllen, wenn ausreichend geeignetes Material am Markt vorhanden ist.
PRODUKT: Welche Vorgaben gilt es für den Lebensmittel- und Drogeriefachhandel zu erfüllen?
Merl: Die PPWR definiert entlang der gesamten Wertschöpfungskette verschiedene Rollen, die jeweils eigene Pflichten auslösen. Händler treten dabei häufig als Vertreiber im Sinne der Verordnung auf. Sie müssen sicherstellen, dass die von ihnen angebotenen Verpackungen korrekt gekennzeichnet sind, eine gültige Konformitätserklärung vorliegt und ihre eigene Handhabung die Konformität nicht beeinträchtigt. Besondere Bedeutung hat für den Fachhandel jedoch der Bereich der Eigenmarken. Wer eine Verpackung unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, gilt nach PPWR als Erzeuger – und damit zugleich als Hersteller. Diese Rolle zieht umfassende Pflichten nach sich, etwa im Hinblick auf Registrierung, Dokumentation und EPR Gebühren. Hinzu kommen Pflichten am Verkaufspunkt, darunter der Wegfall bestimmter Einwegformate sowie Vorgaben zur Wiederbefüllung. Das österreichische Einwegpfand, das den Handel bereits heute stark betrifft, fügt sich nahtlos in diese Logik ein und wird durch die PPWR weiter gestützt.
PRODUKT: Welche Vorteile kann die Umsetzung der PPWR-Vorgaben für die Hersteller mit sich bringen?
Merl: Ein einheitliches EU Regelwerk ist für exportorientierte Unternehmen deutlich leichter handhabbar als ein Flickenteppich nationaler Vorschriften. Die Harmonisierung reduziert Komplexität, senkt administrativen Aufwand und schafft Rechtssicherheit im gesamten Binnenmarkt. Ein direkter Kostenhebel entsteht über die gestaffelten, ökomodulierten EPR Gebühren. Unternehmen profitieren finanziell, wenn sie gut recyclebare Verpackungen einsetzen und problematische Materialien vermeiden. Darüber hinaus kann materialsparsames Verpackungsdesign sowohl Materialkosten als auch Logistikkosten unmittelbar reduzieren – etwa durch geringere Materialeinsätze, leichtere Verpackungen oder optimierte Transportvolumina.
PRODUKT: Wie bei allen Regulatorien gibt es auch Kritik gegenüber der PPWR. Wie beurteilen Sie deren Sinnhaftigkeit in der geplanten Form?
Merl: Die grundsätzliche Ausrichtung der PPWR war überfällig und ist inhaltlich weitgehend unstrittig. Verpackungsabfall ist ein reales und wachsendes Problem, und die Lenkung hin zu Ökodesign ist sachlich sinnvoll. Die berechtigte Kritik richtet sich daher weniger gegen das Ob, sondern gegen das Wie der Umsetzung. Das größte praktische Problem ist das Timing. Die Fristen sind ambitioniert, gleichzeitig fehlen zu vielen zentralen Punkten noch Detailregeln – etwa die Kriterien für Recyclingfähigkeit, Berechnungsmethoden für Rezyklatanteile oder Vorgaben zur Leerraumbewertung. Unternehmen müssen daher bereits investieren und Verpackungen umstellen, ohne die exakten Spielregeln zu kennen. Hinzu kommen reale Zielkonflikte, insbesondere zwischen Rezyklateinsatz und Lebensmittelsicherheit, sowie die begrenzte Verfügbarkeit von hochwertigem Rezyklat. Parallel steigt der Dokumentationsaufwand erheblich, was v.a. kleinere und mittlere Unternehmen organisatorisch stark fordert.
PRODUKT: Wie geht es nach 2026 mit der Umsetzung der PPWR weiter?
Merl: 2026 markiert erst den Beginn. In den folgenden Jahren rollt eine ganze Welle an Detailregelungen auf die Wirtschaft zu (siehe Infokasten). Die Europäische Kommission muss noch rund ein Dutzend Durchführungs- und delegierte Rechtsakte, Normungsaufträge sowie Leitlinien nachliefern, die viele der heute noch offenen Vorgaben erst konkretisieren werden. Damit wird klar: Die PPWR ist kein einmaliges Regelwerk, sondern ein langfristiger Transformationspfad, der die Verpackungswirtschaft über mehr als ein Jahrzehnt hinweg strukturell verändern wird.
PRODUKT: Herzlichen Dank für das informative Gespräch!
DIE PPWR-AUSBLICK
• Ab August 2026: Rechtsrahmen der PPWR tritt in Kraft. Es gelten neue Schadstoffgrenzen; Konformitätserklärung und technische Dokumentationen erforderlich
• Ab 2028: Harmonisierte Kennzeichnung sowie Designkriterien für Recyclingfähigkeit treten in Kraft.
• Ab 2030 gelten die Recyclingfähigkeit für alle Verpackungen, verbindliche Rezyklatquoten, Leerraumbeschränkungen und die ersten Einwegverbote.
• Ab 2035: Verpackungen müssen in großem Maßstab recycelt werden können.
• Ab 2038 dürfen nur noch Verpackungen der besten Recyclingklassen auf den Markt gelangen.
• 2040 steigen die Rezyklatquoten erneut deutlich an.