Doch wie sehen die Regelungen in unseren Nachbarländern aus? „In Deutschland wird es so gehandhabt, dass Verpackungen, die sich optimal recyceln lassen, im Rahmen der Verpackungslizenzierung finanziell mit unterschiedlichen Methoden incentiviert werden“, beschreibt Eva Schneider, Head of Consulting Austria bei RecycleMe (Raan Gruppe). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) definiert dort für die Recyclingfähigkeit von Verpackungen so genannte Mindeststandards. Nach diesen erfolgt eine Beurteilung, etwa hinsichtlich Materialart, Bestandteilen, Form, Größe, aber auch in Bezug auf die verfügbaren Technologien für die Sortierung und das Recycling. „Wir gehen davon aus, dass es in Österreich ähnlich gehandhabt wird und dass Hersteller und Inverkehrbringer, deren Verpackungen nicht oder zu gering recyclingfähig sind, sogar benachteiligt werden können“, so Schneider.