Herkunfts-Debatte

Markenartikelverbands-GF Günter Thumser

Das Ziel der Regierung, die Herkunft der Primärzutaten Eier, Fleisch und Milch künftig auch in verarbeiteten Produkten verpflichtend anzuführen, sorgt aktuell für eine Debatte in der Industrie. Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger und Markenartikelverband-GF Günter Thumser erläutern im Interview mit PRODUKT ihre Standpunkte.

PRODUKT: Wie global orientiert ist die FMCG-Branche in Österreich und wie lokal verankert ist sie dennoch gleichzeitig?
Thumser: Die Markenartikel in den Regalen des österreichischen LEHs bilden einen guten Querschnitt von lokalen, nationalen wie auch internationalen Produkten ab. In jüngster Zeit ist dabei die lokale Herkunft deutlicher in den Vordergrund gerückt. Dies ist im Inland ein verstärkendes Argument gerade für die vielen österreichischen Hersteller – das diese übrigens beim Export schon seit vielen Jahren sehr vorteilhaft einsetzen. Darüber hinaus gibt es auch durchaus globale Player mit sehr starken österreichischen Wurzeln: Heineken mit seinen vielen oft sogar regionalen heimischen Biermarken und Brauereien, Coca Cola mit „Römerquelle“ und der Abfüllung seiner globalen Marken seit Jahrzehnten in Ostösterreich, Mondelez mit der europaweiten Produktion seiner „Milka“-Tafeln in Bludenz, aber natürlich auch viele ohnedies als Österreicher empfundene große Marken mit internationaler Konzernanbindung wie beispielsweise „Kelly’s“ oder „iglo“. Gleiches gibt es auch im Chemiebereich bei Henkel, mit seinen österreichischen Marken und der konzernweit größten Flüssigwaschmittelproduktion Europas in Wien Erdberg. Hier werden in aller Regel globale Erfahrungen mit den nationalen Bedürfnissen vereint zu einem optimalen Angebot für die österreichischen Konsumenten.

PRODUKT: Landwirtschaft und Regierung fordern eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Milch, Fleisch und Eiern auch auf verarbeiteten Produkten. Ihre Meinung dazu? 
Thumser: Wir treten weiterhin dafür ein, Herkunftsangaben auf freiwilliger Basis zu belassen und lehnen einzelstaatliche Maßnahmen innerhalb der EU als klar wettbewerbsverzerrend ab. Dazu ist festzuhalten, dass erst unlängst der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zu nationalen Geboten zur Herkunftskennzeichnung klar festhielt, dass diese nur zulässig wären, wenn für den Mitgliedstaat eine Verbindung zwischen einer besonderen Qualität des Lebensmittels und seiner Herkunft nachweisbar wäre. Diese besondere Qualität muss objektiv feststellbar sein und auf sämtliche Lebensmittel zutreffen, die der nationalen Regelung unterliegen. So müssten beispielsweise Milch, Fleisch oder Eier aus Österreich nachweislich besser sein, nur weil sie österreichischen Ursprungs wären. Der Markenartikelverband tritt generell für einheitliche Regularien innerhalb des sogenannten Single Market ein – gerade für Österreich mit seiner deutlich überproportionalen Exportorientierung eine wesentliche Voraussetzung für Erfolg und Wachstum. 

PRODUKT: Was wären die Folgen einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für österreichische Hersteller?
Thumser: Die Kennzeichnungserfordernis bedeutet automatisch eine wesentliche höhere Komplexität für die Hersteller in Verwaltung, Produktion und Lagerung – also steigende Kosten.
Aus allen bisher vorliegenden Untersuchungen (siehe auch Bio-Aufpreisbereitschaft) ist – leider – nicht davon auszugehen, dass die Konsumenten diese Mehrleistungen auch entsprechend honorieren würden. Eine verstärkte Aufklärung der Verbraucher gemeinsam mit den Handelspartnern wäre hier sicher vorteilhaft. Dies setzt jedoch eine gezielt nachhaltige Abkehr von der „Geiz ist geil“-Schnäppchen-Jäger-Mentalität voraus. 


PRODUKT: Und ganz generell: Wie sehr sollte der Staat in diese Belange überhaupt eingreifen (dürfen) und ab welchem Punkt schadet das einer Gesellschaft/ Marktwirtschaft?
Thumser: Im vollen Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft sollte der Staat nur die ökonomisch, ökologisch und sozial notwendigen Rahmenbedingungen setzen, alles Weitere jedoch dem Markt mit freiwilliger Selbstverpflichtung der Akteure überlassen. Diese müssen dabei selbstverständlich auf der Basis allgemein zugänglicher Kodizes agieren und einem standardisierten Monitoring unterworfen sein.

PRODUKT: Besten Dank für das Gespräch!

⇒Interview mit Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger