Österreichischer Sekt

Sekt

Gala 2018

Der 22.10. ist bei allen Sektliebhabern alljährlich Fixtermin. Der Tag steht schließlich fest unter dem Motto „Österreichischer Sekt“ – dementsprechend finden sich die Branche und alle, die Sparkling schätzen, u.a. auf der großen Sektgala ein. Im Rahmen der PK zum „Tag des österreichischen Sekts“ durfte heuer, nach langjährigen Vorbereitungen, erstmals die Spitze der Qualitätspyramide, die „Große Reserve“ verkostet werden. Damit sind nun alle drei „Sekt g.U.“-Qualitätsstufen („Klassik“, „Reserve“ und „Große Reserve“) erhältlich.

Während der Pressekonferenz bedankte sich Herbert Jagersberger, Vorsitzender des Österreichischen Sektkomitees für die Geduld, die die Branche bewiesen hat: „Es bedeutet unheimlich viel Zurückhaltung und ist auch durchaus eine kaufmännische Herausforderung die Produkte so lange zurückzuhalten, bis sie reif sind.“ 

Die Sprecher auf dem Podium, Benedikt Zacherl, GF des Sektkomitees, Herbert Jagersberger, Vorsitzender Österreichisches Sektkomitee, Willi Klinger, GF ÖWM sowie Michael Malat, Vorsitzender des Winzerausschusses, waren sich einig bei ihrem Wunsch nach einer Unterstützung des heimischen Sektangebotes durch Handel und Gastronomie. Das Österreichische Sektkomitee hat sich zum Ziel gesetzt, den Marktanteil von österreichischem Sekt von 30 Prozent mittelfristig auf 50 Prozent zu erhöhen. Österreichischer Wein verzeichnet beispielsweise in der Gastronomie einen Marktanteil von über 85 Prozent.

Mit „Sekt g.U. Große Reserve“ sind die österreichischen Sekthersteller nun bereit, den internationalen Schaumwein-Größen in der qualitativen Top-Liga auf Augenhöhe zu begegnen. Entsprechend streng sind die Vorgaben: So dürfen beispielsweise die Trauben ausschließlich aus einer Gemeinde kommen, müssen durch Handlese geerntet werden und mit 50 Prozent Saftausbeute ist nur das Herzstück einer schonenden Pressung für die weitere Verarbeitung zugelassen. Außerdem ist die Dosage auf maximal zwölf Gramm pro Liter (brut sowie extra brut/brut nature) festgelegt, erlaubt hingegen ist eine Lagenbezeichnung.

Die Basiskategorie - „Sekt g.U. Klassik“ - garantiert vor allem die österreichische Herkunft der Trauben und Grundweine aus einem geschützten Ursprungsgebiet, eine Mindestlagerzeit des Sekts auf der Hefe von neun Monaten sowie die staatlich geprüfte Qualität. Ab der zweiten Stufe  – „Sekt g.U. Reserve“ – sind ausschließlich Sekte zugelassen, die nach der traditionellen Methode (Flaschengärung) hergestellt wurden. Die Trauben und Grundweine müssen hier aus einem generischen Weinbaugebiet (Bundesland) stammen und von Hand gelesen werden. Zudem ist eine Reifezeit auf der Hefe von mindestens 18 Monaten vorgeschrieben und für den Verkauf sind sie 24 Monate nach der Ernte zugelassen.

Fotocredit: ©Christine Miess