Beispiel gefällig? Will man sein Produkt etwa in einer flexiblen Verpackung aus Papier anbieten, dann sollten die Fasern dafür von Nadel- und Laubbäumen stammen. Das Papier wird am besten nicht beschichtet und nicht laminiert, die Bedruckung fällt nur minimal aus. Soviel zum grünen Bereich. Im gelben Bereich wird angeführt, dass Fasern aus nichtholzigen Pflanzen (z.B. Hanf, Gras,…) in geringen Mengen unkritisch sind, darüber hinaus aber einen Störstoff darstellen können. Eine einseitige Kunststoffbeschichtung ist zulässig, wenn der Faseranteil mehr als 95% beträgt. Anhaftende Komponenten (z.B. Etiketten) sollten leicht abtrennbar sein oder besser vermieden werden. Die Recycling-Ampel schaltet auf Rot u.a. bei beidseitigen Kunststoffbeschichtungen oder silikonisiertem Papier. Ähnlich detaillierte Tipps gibt es für die Bereiche „Dekoration“ sowie „Verschluss-System“.
Nötig. Bei der Entwicklung des Leitfadens mit an Bord war das Team um Manfred Tacker von der FH Campus Wien. Tacker: „Es war dringend an der Zeit, sich auf gemeinsame Empfehlungen im Bereich des Circular Packaging Designs zu verständigen.“ Die Publikation richtet sich an alle Produkt- oder Sortimentsmanager, die nun die richtigen Schritte im Sinne des EU-Kreislaufwirtschaftspakets setzen möchten und steht unter www.ecr-austria.at zum Download bereit. Bleibt noch zu hoffen, dass bald auch die entsprechende Adaptierung des Sammel- und Sortierungssystems folgt, damit jene Packagings, die nun optimiert werden, dann auch tatsächlich sinnvoll wiederverwertet werden können.