Ausschau nach Nachschau

© alvarog1970/shutterstock

Über 34.000 Kassennachschauen nahm die Finanzbehörde 2018 vor. Dieses Jahr sollen es noch deutlich mehr werden.

Davon ist zumindest der Gerichtssachverständige und Geschäftsführer von BMD Systemhaus, Markus Knasmüller, überzeugt. Denn seit 2016 gilt laut Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) die Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. Seit April 2017 müssen besagte Kassen elektronisch manipulationsgeschützt sein. Der Wirtschaft kamen die geplanten jährlichen Mehreinnahmen von 900 Mio. € von Beginn an etwa utopisch vor, die Finanz hielt jedoch damals daran fest.

Zeitintensiv.

„Solche Nachschauen durch Behörden sind immer unangenehm, nicht nur für jene 3.000 Unternehmen, bei denen sich dabei herausstellte, dass sie die Kassenpflicht nicht erfüllt hatten. Sondern wohl auch bei den anderen, weil sie viel Zeit kosten können“, sagt Knasmüller. Ob die Belegerteilungspflicht eingehalten wird oder die Manipulationseinrichtungen der RKSV eventuell durch ein Ausgeben von Zwischenrechnungen übergangen werden, können nur anonyme Testkäufe aufdecken. „Klar, dass die Finanz diese nun durchführt“, meint Knasmüller.

Programmierfehler.

Schwierigkeiten gibt es zudem mit den Datenerfassungsprotokollen. Denn bei den Finanzprüfungen würden nicht nur echte Manipulationen auffallen, sondern auch der eine oder andere kleine Programmierfehler. „Aufgrund von Angaben aus dem Finanzministerium konnte bei den Prüfungen der Datenerfassungsprotokolle bei fast jedem zweiten Unternehmen ein Problem festgestellt werden“, schildert Knasmüller. Dann sind die Kassenhersteller gefordert, klar Stellung zu nehmen, ob es sich um einen Programmfehler oder doch um eine mögliche Manipulation handelt. Er rät daher, Datenerfassungsprotokolle selbst regelmäßig zu kontrollieren und wenn Fehler sichtbar werden, diese aktiv zu dokumentieren, damit solche nicht erst bei der Finanzprüfung ans Licht kommen.