Bio Boom

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Bio-Produkte legten im ersten Halbjahr 2020 in fast allen Produktgruppen zu, wie das aktuelle AMA-Haushaltspanel zeigt. Corona sensibilisierte offenbar hinsichtlich Qualität und Herkunft von Lebensmitteln.

Betracht man das gesamte 1. Halbjahr 2020, stieg die eingekaufte Menge an frischen Bio-Lebensmitteln (exkl. Brot und Gebäck) um 14,4% gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 an. Der Wertzuwachs betrug sogar knapp 20%. Der Bioanteil steigt seit Jahren kontinuierlich und erreichte im Juni mit 10% wertmäßig erstmals den zweistelligen Bereich. Den höchsten Bio-Anteil im LEH verbuchten in diesem Zeitraum die Sortimente Milch (21,5%) und Eier (19,4%). Erdäpfel (18%), Frischgemüse (17%) und Fruchtjoghurt (16,5%) liegen ebenfalls über dem Durchschnitt. Im Falle von Butter, Käse und Obst stammte jedes zehnte Produkt aus biologischer Landwirtschaft. Unterdurchschnittlich fällt der Bio-Anteil bei Wurst/Schinken (3,2%) sowie Fleisch/Geflügel aus (5,6%), auch wenn es hier ebenfalls ein leichtes Wachstum gab.Durchschnittlich kaufte ein heimischer Haushalt im 1. Halbjahr frische Bio-Produkte im Wert von € 97,- (+17% zu 1.HJ 2019). Die Käuferreichweite lag bei 95%. Generell sind sowohl die Einkaufshäufigkeit als auch die eingekaufte Menge gestiegen. Zwei Drittel wurden im klassischen LEH gekauft, ein Drittel im Diskont.

Bio-Gesamtmarkt.

Ergänzend zu den Daten aus dem Haushaltspanel erhob die AMA Zahlen zum gesamten Biomarkt. Darin sind alle Einkäufe im LEH enthalten – also nicht nur Frischeprodukte – sowie Gastronomie, Direktvertrieb und Fachhandel. So wurden 2019 Bio-Lebensmittel im Gesamtwert von etwas mehr als 2 Mrd. € (+6,7% zu 2018) abgesetzt, 78% im LEH, 15% im Fachhandel oder bei Direktvermarktern und 7% in der Gastronomie.

Pflanze mit Siegel.

Bislang gab es das AMA-Gütesiegel nur für Lebensmittel, jetzt kommen Blumen und Zierpflanzen dazu. Das AMA-Gütesiegel mit dem grünen Blütenkranz kennzeichnet diese aus regionaler Herkunft sowie standortgerechter und ressourcenschonender Produktion. Zertifiziert werden Beet- und Balkonblumen, Topf- und Zimmerpflanzen, Stauden und Gehölze, Gemüsejungpflanzen und Topfkräuter. Ebenso wie bei Lebensmitteln gibt es ein stufenübergreifendes Qualitätssicherungssystem. Schnittblumen sind vom Geltungsbereich ausgenommen.