Bitte zurücknehmen

Ab 1.1.2025 muss so gut wie jeder, der Getränke in PET-Flaschen und/oder Aludosen an Konsument:innen verkauft, diese auch zurücknehmen. (© aleks333/shutterstock)

Der Countdown für den Start des Pfandsystems auf Getränke-Einwegverpackungen läuft: In rund acht Monaten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft und noch sind die Voraussetzungen dafür nicht überall geschaffen. Recycling Pfand Österreich gibt großen und kleinen Verkaufsstellen deshalb nun Hilfestellung.

Wollen Hilfestellung bei der Vorbereitung aufs Einwegpfand geben: die GFs von Recycling Pfand Österreich Monika Fiala und Simon Parth

Wer Getränke in Dosen oder Einweg-Kunststoff-Flaschen verkauft, muss diese ab 2025 prinzipiell auch zurücknehmen (bis auf wenige Ausnahmen). Betroffen sind also Supermärkte ebenso wie Bäckereien, Trafiken oder ein Würstelstand. Ob die Gebinde in Automaten retourniert oder manuell entgegengenommen werden, bleibt jedem Betrieb überlassen. „Die Entscheidung, wie die Rücknahme organisiert wird, muss jede Verkaufsstelle selbst treffen, da die Rahmenbedingungen und die rückgenommenen Mengen sehr unterschiedlich sind“, so Monika Fiala, Co-Geschäftsführerin von Recycling Pfand Österreich. Wo händisch retourniert wird, müssen jedoch nur Getränkeverpackungen jener Füllmenge und Packungsart angenommen werden, die auch selbst in Verkehr gesetzt werden, dafür aber alle Marken in diesen Verpackungen. „Einfach gesagt bedeutet dies: Verkauft ein Kioskbetreiber Getränke ausschließlich in 0,5L-PET-Flaschen und 0,33L-Aludosen, müssen auch nur diese Verpackungsgrößen zurückgenommen werden – allerdings auch von anderen Marken“, schafft Monika Fiala Klarheit. Wichtig ist, dass die Verpackungen nicht zerdrückt sind und sich das Etikett noch auf den Flaschen befindet, um sie mittels EAN-Code und Pfandlogo als Pfandgebinde zu identifizieren.


TO DO. Welche Vorbereitungen sind nun aber für Betroffene noch zu regeln? Wer entsprechende Getränke verkauft, muss sich ab Juni im Portal von Recycling Pfand Österreich (www.recycling-pfand.at) registrieren und einen Rücknehmervertrag unterzeichnen. Außerdem gilt es, natürlich rechtzeitig, kostenfreie Sammelsäcke und Plomben zum Verschließen zu bestellen (ebenfalls über das genannte Portal möglich). Wird der Barcode der Plombe gescannt, können die Säcke dem Konto des jeweiligen Rücknehmers zugeordnet werden. Sie werden entweder von einem Logistik-Partner oder von Recycling Pfand Österreich abgeholt und in eine der Zählstellen gebracht. Denn: „Die manuellen Rücknehmer:innen müssen die Gebinde nicht zählen, das passiert in unseren Zählstellen und ermöglicht eine rasche und exakte Abrechnung, womit die Überweisung des Pfandes als auch der Aufwandsentschädigung pro Stück gemeint ist“, so Fiala.  Die jeweilige Höhe dieser sog. Handling Fee ist ebenfalls unter www.recycling-pfand.at nachzulesen. Für jene, die wirklich nur extrem kleine Mengen an Gebinden zurückbekommen, gibt es auch die Möglichkeit, diese selbst an einer Automaten-Rückgabestelle zu retournieren und sich das Pfand auf diese Weise auszahlen zu lassen.


MASCHINELL. Im LEH setzt man natürlich im Regelfall auf Automaten, bei denen sämtliche Pfandgebinde retourniert werden können und gleich gezählt werden. So gesammelten Flaschen und Dosen müssen deshalb nicht mehr durch eine Zählstelle, denn die Daten werden der Recycling Pfand Österreich direkt übermittelt. Die Maschine erledigt auch das „Klein-machen“ mit einer Kompaktor-Einheit. Zugelassen sind dafür nur von Recycling Pfand zertifizierte Modelle, außerdem ist eine Internetverbindung zur Datenübermittlung verpflichtend.


HELP. Sollten noch Fragen offen sein, dann findet man Hilfestellung in Webinaren und Informationsveranstaltungen, die Recycling Pfand Österreich laufend durchführt. Falls auch Sie noch nicht 100% gerüstet sind: Sie sind nicht allein. Co-GF Simon Parth: „Wir stellen fest, dass viele Rücknehmer:innen das Thema noch auf sich zukommen lassen.“ Also nicht vergessen: In rund acht Monaten ist es soweit.